Landtag NRW © Silvia Margrit Wolf, LVR-ADR

Widerstand gegen geplante Novelle beim NRW-Denkmalschutzgesetz

02.12.2025

Die Kritik am Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung reißt nicht ab und dringt in die Öffentlichkeit. Im Zuge einer Novellierung der Landesbauordnung drohen zahlreiche Denkmäler in NRW ihren Schutzstatus zu verlieren. Zudem soll dem Heimatministerium ermöglicht werden, Zuständigkeiten beim Denkmalschutz per Verordnung an sich zu ziehen. Der Rheinische Verein fordert im Schulterschluss mit zahlreichen Initiativen, Verbänden und fachlichen Einrichtungen die Rücknahme des Entwurfs.

Beim jüngsten Pressegespräch der Grünen-Fraktionen der NRW-Landschaftsverbände warnte der RVDL-Vorsitzende Tobias Flessenkemper davor, die Verfahren im Denkmalschutz zu zentralisieren und damit zu politisieren. Das bewährte Zusammenspiel von Eigentümern, Fachämtern und Kommunen soll aufgegeben werden. So würden Fachlichkeit, Wissenschaftlichkeit, kommunale Selbstverwaltung und vor allem Bürgerbeteiligung beschädigt. Zudem falle man damit weit hinter europäische Standards zurück.

 

Hintergrund:

Der Entwurf sieht vor, den Schutz für eine ganze Reihe von Denkmälern pauschal abzuschaffen, die theoretisch der Landesverteidigung, der Unfallhilfe und dem Katastrophenschutz dienen könnten. Zugleich soll für sämtliche Liegenschaften in Landes- und Bundesbesitz sowie für Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke in Trägerschaft des Landes das Antragsrecht der Denkmalfachämter wegfallen. Die Entscheidung über Wohl und Wehe läge dann allein beim Ministerium als Oberster Denkmalbehörde. Man beruft sich auf die „Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung“ (RRGV) des Bundes, die ohne sachlichen Bezug instrumentalisiert wird.

 

Zu dem Schluss, dass hier eine „Scheinbegründung“ vorliegt, kommt auch Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er hat im Auftrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen in den Landschaftsversammlungen Westfalen und Rheinland ein Gutachten erstellt: Weder „die vorgeschlagene Abschaffung des Denkmalschutzes für einen ganzen Katalog von Denkmälern“, noch die „Ermächtigung zur Neuregelung von Zuständigkeiten“ seien mit der Verfassung des Landes vereinbar.

Nähere Informationen: www.denkmalschutz-erhalten.nrw

Bericht vom Pressegespräch in Düsseldorf (rp-online.de)

 

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