25.08.2025
Das Denkmalschutz-Bündnis NRW sagt STOPP zum jüngsten Gesetzentwurf!
Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist eindeutig: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“ Nun droht die Landesregierung die Verfassung zu beschädigen, indem sie sich der Abrisswelle und Umweltzerstörung nicht entgegenstellt, sondern sie noch befeuert.
Kurz vor der Sommerpause, am 14. Juli 2025, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung „und weiterer Vorschriften im Land“ ohne breite öffentliche Diskussion eingebracht. (Mehr Infos.)
Das Ministerium hat eine geschlossene Verbändeanhörung eingeleitet, die am 21. August 2025 endete. Der RVDL wurde nicht angehört. Wir lehnen den Gesetzentwurf in dieser Form – als Gefahr für Baudenkmale, Bodendenkmale und Gedenkstätten – ab.
Mit „weiteren Vorschriften“ ist insbesondere das Gesetz zum Schutz der Denkmale in NRW gemeint, das immerhin einen Verfassungsauftrag für Kommunen und Land regelt.
Die Landesregierung gibt vor, mit ihrer Gesetzesinitiative der Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung (RRGV) des Bundes nachzukommen. Diese fordert allerdings im Gegenteil ausdrücklich eine fundierte Vorsorge für den Schutz des Kulturguts. Dazu zählen Erfassung, Inventarisation und Kennzeichnung des nach der Haager Konvention besonders zu schützenden Kulturguts.
Die Landesregierung will stattdessen den Schutz für Denkmale streichen, die sich im Landes- und Bundesbesitz befinden. So entsteht der Eindruck, dass sie die RRGV instrumentalisiert, um dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als Oberster Denkmalschutzbehörde unkontrollierten Zugriff auf die Denkmäler zu geben – über die Rechte der Kommunen hinweg. Dies wäre ein beispielsloser demokratischer Rückschritt und eine Abkehr von jahrzehntelanger erfolgreicher Kultur- und Landespolitik für Denkmal- und Naturschutz in NRW.
„Anstatt das bestehende Denkmalschutzgesetz, wie versprochen, zu evaluieren, plant die Landesregierung jetzt einfach weitreichende Änderungen – und das ohne wirkliche öffentliche Debatte“, so Tobias Flessenkemper, Vorsitzender des RVDL. „Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz steht seit jeher für eine konstruktive Kultur der Beteiligung. Gerade in einer sich wandelnden und von globalen Krisen gebeutelten Welt sind historische Bauten wichtige Bezugspunkte, die es zu schützen gilt. Mehr denn je braucht unser kulturelles Erbe ein starkes bürgerschaftliches Engagement, das durch eine solche undemokratische Vorgehensweise aber missachtet und ausgebremst wird.“
Hintergrund
Die Landesregierung will nicht näher definierten „Anlagen“, die der Landesverteidigung, dem Katastrophenschutz oder dem Schutz der Bevölkerung dienen könnten, unmittelbar ihren Status als Denkmale nehmen, statt sie – wie von der RRGV gefordert – auf den Katastrophenfall vorzubereiten. Damit wird Kulturerbe der Schutz durch die Haager Konvention entzogen, noch bevor ein Krisenfall eingetreten ist.
Ohne Bezug zur RRGV wurde gleich eine weitere Änderung des Denkmalschutzgesetzes beschlossen: Künftig soll die Ministerin allein über Erhalt oder Abriss von Landesliegenschaften entscheiden – an den Kommunen und Fachämtern vorbei. Wurde bei der letzten, kurz vor der Landtagswahl 2022 eingebrachten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW die Bedeutung der unabhängigen fachlichen Bewertung bereits marginalisiert, wird sie hier nun gänzlich ausgeschaltet.
Das Denkmalschutz-Bündnis NRW (www.denkmalschutz-erhalten.nrw) – dem mit dem RVDL viele weitere zivilgesellschaftliche und von bürgerschaftlichem Engagement getragene Initiativen, Verbände und fachliche Einrichtungen angehören – will mit einer breiten und transparenten Diskussion in der Öffentlichkeit sowie im Parlament und seinen Ausschüssen den Schutz der Denkmale auch in Zukunft sichern.
Das Denkmalschutzbündnis fordert, die aus seiner Sicht nicht notwendige und in die falsche Richtung gehende Gesetzesinitiative zurückzuziehen. Bevor diese Änderung der erst 2022 erfolgten letzten Novellierung den Schutz der Denkmale in unverantwortlicher Weise aushöhlt, muss die zugesagte Evaluation des Denkmalschutzgesetzes erfolgen, um weiteren Schaden vom kulturellen Erbe des Landes abzuhalten.
Die Pressemitteilung als PDF
Weitere Infos unter: www.denkmalschutz-erhalten.nrw
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