Nach der Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages (v.r.n.l.): Peter Keber, die beiden Vorstände des Jugendherbergswerks Jacob Geditz und Detlef Schmand, die stellv. RVDL-Vorsitzende Susanne Bonenkamp und RVDL-Schatzmeister Rudolf Conrads © DJH
08.09.2025
Sie zählt zu den beliebtesten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz: unsere Burg Stahleck oberhalb von Bacharach.
Burg Stahleck © Holger Klaes
Im Frühjahr 2026 läuft der 60-jährige Erbbaurechtsvertrag zwischen dem RVDL und den Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und Saarland aus. Damit der Betrieb durch das Jugendherbergswerk fortgesetzt werden kann, hatte eine vereinsinterne Arbeitsgruppe einen neuen Erbbaurechtsvertrag erarbeitet. Dieser wurde am 20. August 2025 unterzeichnet – wiederum mit einer Laufzeit von 60 Jahren.
Damit ist der Jugendherbergsbetrieb auf der Burg Stahleck bis 2086 möglich. Der neue Erbbaurechtsvertrag bietet viele Ansatzpunkte für eine intensive Zusammenarbeit zwischen unserem Verein und den Jugendherbergen.
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