

Schrift: größer/kleiner
Inhaltsverzeichnis
Sie sind hier: Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz > Projekte > Stellungnahmen
Eine kurzgefaßte Begründung für diese Forderung nach Erhaltung der Gebäude und deren Funktion stützt sich im wesentlichen auf drei Punkte:
Der Offenbachplatz mit dem Opern- und Schauspielhaus ist eine „Landmarke", ein Orientierungspunkt in Köln, der Höhepunkt in der Kölner „Kulturmeile" zwischen Dom, MAK, Kobumba-Museum und den Kulturbauten im Bereich des Neumarktes. Er ist umgrenzt mit zahlreichen denkmal-
geschützten Gebäuden der 50iger Jahre des 20. Jahr-
hunderts; das Opernhaus selbst ist dort das beherrschende Bauwerk dieses bedeutenden Platzes in der Kölner Innenstadt. Ein Verzicht auf dieses Gebäude würde ein nicht zu verschmerzender Verlust an Identität inmitten der Innenstadt bedeuten
Das Ensemble Opernhaus und Schauspielhaus wurde bereits 1989 unter Denkmalschutz gestellt. Die Bauten sind als „Inkunabeln" der Nachkriegsarchitektur zu bezeichnen, die das Bild der Stadt Köln nach dem zweiten Weltkrieg wesentlich geprägt haben.
Die planenden und ausführenden Architekten waren Wilhelm Riphahn und Hans Menne, die die Gebäude 1954 bis 1957 im Auftrage der Stadt Köln errichteten.
Innerhalb der Baukunst der fünfziger Jahre bildet das Kölner Opernhaus einen baukünstlerischen Höhepunkt von europäischem Rang. Das Haus ist zu einem Identifikations-
punkt Kölns geworden.
Die besondere Rolle, die Riphahn beim Wiederaufbau der Kölner Innenstadt in den fünfziger Jahren gespielt hat, machte die Stadt Köln unlängst bei einer Ausstellung über das Werk dieses Architekten deutlich.
Jede Diskussion über die Denkmalwürdigkeit der Theater-Bauten würde an den Grundfesten der Denkmalpflege vorbeigehen. Ein Abriß wäre eine Verhöhnung des Denkmalschutzgedankens.
Während der Gürzenich seinen auf die fünfziger Jahre bezogenen baugeschichtlich-kulturellen Rang dem Innenausbau verdankt, bilden beim Opernhaus Gebäude und Innenausbau eine baukünstlerische Einheit; insoweit ist dem Haus die Qualität eines Gesamtkunstwerkes zuzuordnen.
Besonders zu betonen ist die unverwechselbare Gestaltung des Besuchersaal und des Foyers, letzteres leider derzeit verunstaltet durch die sogenannte „Kinderoper".
In der Kölner Oper sind somit kulturell die Qualität der Aufführungsstätte und der Aufführungen selbst in idealer Weise miteinander verbunden.
Interessanterweise gab die Mailänder Scala der Kölner Oper gelegentlich ihrer Eröffnung die Ehre und gestaltete die Erstaufführung in dem neuen Haus.
Der Rheinische Verein für Denkmalschutz und Landschaftspflege appelliert daher ausdrücklich und nachhaltig an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Köln, die Diskussion über die Erhaltung der Theaterbauten am Offenbachplatz baldmöglichst mit dem Ergebnis einer Entscheidung zugunsten der Sanierung zu beenden, ein Finanzierungsmodell für die anstehenden Sanierungsarbeiten zu entwickeln und danach die erforderlichen Baumaßnahmen umgehend durchzuführen.
Reinhard W. Heinemann
Vorsitzender des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz
Ortsverband Köln