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Mit dem Abzug der belgischen Streitkäfte am 22. Juni 2005 stellt sich das Problem der Bestandssicherung, da zu erwarten ist, dass der Besucheransturm nicht nur Interessierte und Wohlgesinnte in die ehemalige Ordensburg führt, sondern auch Vertreter der rechten Szene, Zerstörungswütige und Souvenirjäger. Dadurch ist zu befürchten, dass nicht nur bewegliches Gut gefährdet ist, sondern auch die Gebäude und Infrastruktur selbst. Brandgefahr, Farbschmierereien, aufgebrochene Türen und Fenster sind die üblichen Begleiterscheinungen offengelassener und unbewachter Gebäudekomplexe. Dazu dürften das Wilde Campen und die paramilitärische Nutzung des offenen Raumes als Spezialprobleme kommen.
Die besondere Schwierigkeit liegt auch hier in der enormen Größe des unübersichtlichen Geländes, die annähernd 220 ha beträgt. Im ungünstigsten Fall wird das Gelände von den Besuchern geradezu überrannt.
Eine militärische Bewachung mit qualifiziertem Personal wird es künftig nicht mehr geben und damit auch keine offizielle ordnungspolitische Kraft mit weitergehenden Befugnissen, etwa der Zwangsandrohung. Die Sicherung des Geländes wird vielmehr bis Ende 2005 dem vorhandenen Zivilpersonal übertragen, das hierzu naturgemäß nur bedingt geeignet und gar nicht ausgebildet ist. Der Erfolg der für die Zukunft ins Gespräch gebrachten Lösung des Einsatzes von zivilen Wachfirmen hängt maßgeblich von deren Qualifizierung und Motivation ab.
Die Anforderungen an die Sicherung und Wahrung der Ordnung im Areal der Ordensburg sind ähnlich hoch wie diejenigen, die die Nationalpark-Ranger zu erfüllen haben. Das Personal muss
Besonders evident ist auf dem Areal des Nationalparks und besonders der Ordensburg selbst das Problem der Kontaminierung des Bodens durch Übungsmunition und scharfe Munition. Dies bringt eine flächendeckende Belastung des Bodens durch die jahrzehntelange Übungstätigkeit der Truppen mit sich. Die zeigt anschaulich ein Vergleich mit dem Truppenübungsplatz Münsingen auf der Schwäbischen Alb, wo derzeit ebenfalls eine Konversion vorbereitet wird. In Münsingen erfolgte hinsichtlich der Altlastenentsorgung im Jahr 2003 eine Testfeldräumung. Diese Sondierungen ergaben, dass für eine hinreichende Sicherheit und vollständige Begehbarkeit der Oberboden flächig bis zu einer Tiefe von 3 m vollständig abgetragen werden müsste. Angesichts der zur Disposition stehenden Flächen ist dies sowohl in Münsingen wie in Vogelsang aus verschiedenen Gründen nicht durchführbar. In Münsingen ist beabsichtigt, kleinere klar definierte Flächen zu räumen und begehbar zu machen, während der Rest der Fläche gesperrt bzw. nur über bestimmte Trassen und Wege begehbar gemacht wird, die Einhaltung dieser begrenzten Nutzung in jedem Fall aber durch einen Wachdienst sichergestellt wird.
Daraus ergibt sich für Vogelsang, dass sowohl hinsichtlich der Freigabe der Flächen wie der Sicherung und Bewachung des Areals besondere Anforderungen vorherrschen.
Vorbemerkung
Die denkmalpflegerische Begründung
Devastierung und Altlastenentsorgung
Resümee