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Der RVDL begrüßt – nach wie vor – grundsätzlich eine städtebauliche Neugestaltung des Innenstadtbereiches
um den Jan Wellem-Platz. Es erscheint grundsätzlich richtig, die städtebauliche Neuordnung an dieser Stelle durch eine Bebauung zu erreichen, sowie die Königsallee mit dem Hofgarten besser zu verbinden. Dass dabei die stadt-
räumlich bedeutenden Baudenkmäler im Planungsbereich sowie dessen Nahbereich und das Gartendenkmal "Hofgarten" nicht ihrer Bedeutung und Wirkung beraubt werden dürfen, sollte selbstverständlich sein.
Das Baudenkmal Hochstraße am Jan-Wellem-Platz ist zu erhalten.
Gemäss § 3 Abs. 1 BauGB ist eine alternative Planung in den Grundzügen darzustellen, das ist bislang nicht geschehen. Auch sind die jeweiligen Kosten zumindest für die Verkehrsanlagen (einschl. einer Variante Erhaltung der Hochstraße) zu ermitteln und einander gegenüberzustellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand dürfte unter Berück-
sichtigung der hohen Kosten der vorgestellten Planung und ihrer Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und auf die städtebauliche und verkehrliche Situation im Innenstadt-
bereich die Abwägung aller Belange zugunsten alternativer Lösungsvorschläge und der Erhaltung des Tausendfüßlers ausfallen.
Es ist nicht akzeptabel, dass das Verkehrskonzept, als ein wesentlicher Bestandteil der Planung, im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens entschieden wurde und damit die Mitwirkung der Bürger gem. § 3 BauGB eingeschränkt wird, sowie Träger öffentlicher Belange durch städtische "Vorentscheidungen" gebunden werden sollen.