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Inhaltsverzeichnis

Höhenentwicklungskonzept für die linksrheinische Innenstadt Kölns

Im Einzelnen - Teil 2

  1. Der Gedanke der Sichtachsen ist im einzelnen nicht nachvollziehbar. Es sollte, wenn dieser Gesichtspunkt weiterverfolgt wird, detaillierter ausgeführt, fixiert und im einzelnen begründet werden. Nach der derzeitigen Planung besteht zwischen den Sichtachsen und den Wirkungskreisen der geschützten Gebäuden eine Diskrepanz. Wenn Sichtachsen festgelegt werden, sollten die Wirkungskreise geschützter Bauten bewusst einbezogen werden.

  2. Aussagen zum Bedarf an neuen Wohn- und Büroflächen fehlen im Konzept vollständig. In Anbetracht der Wohn- und Bürogebäudeleerstände ist somit nicht erkennbar, warum eine so umfangreiche Höherzonung notwendig ist. Es besteht die ernsthafte Frage, woher die neuen Arbeitsplätze kommen sollen, für die neuer Büroraum in Aussicht gestellt wird.
    Es wird anerkannt, dass auch baurechtlich Entwicklungspotentiale für die Innenstadt bestehen müssen. Hier sollten aber verbindliche Obergrenzen definiert werden. (Es wird vermutet, dass ein beschlossenes Höhenentwicklungskonzept der Stadt Köln auch die Maßstäbe für Baugenehmigungen nach § 34 BauGB setzen soll.)

  3. Fragen der Funktionalität, die sich aus einer so wesentlichen Baumassenvermehrung ergeben werden im Konzept in keiner Weise behandelt. Die Fragestellungen Belichtung und Belüftung einzelner Gebäudegruppen, die von der Höherzonung betroffen sind, bleiben im Konzept ebenfalls außen vor.
    Insbesondere wird bemängelt, dass neben zahlreichen Problemen der Höherzonung bzw. einer sich daraus ergebenden erweiterten Ausnutzung der Innenstadtgrundstücke die Größenordnung der sich zusätzlich ergebenden Baumassen überhaupt nicht behandelt wird.
    Beispielsweise ist die verkehrliche Erreichbarkeit der Kölner Innenstadt bereits heute durch die Leistungsfähigkeit der Radialstraßen, der Rheinbrücken und der Kapazität der Öffentlichen Verkehrsmittel - zumindest während der Spitzenstunden – begrenzt bzw. voll ausgeschöpft. Weitere Büro- und Wohnflächen in dem durch das Höhenentwicklungskonzept ermöglichten Rahmen würden, da die Verkehrsinfrastruktur der Kölner Innenstadt kaum erweiterbar ist, zu erheblichen Überlastungen der Verkehrssysteme führen. (Erfahrungsgemäß wird neu geschaffenes Baurecht durch Investoren schnell genutzt, soweit ein Flächen-Bedarf besteht.)

  4. Wenn dieses Konzept verwirklicht werden sollte, entstünde mittelfristig ein verändertes "neues Köln", dessen Geschichte aus dem Stadtbild kaum noch ablesbar wäre.

  5. Der Rheinische Verein stellt sich nicht grundsätzlich gegen Entwicklungstätigkeiten in der Stadt Köln. Er sieht im Rahmen der heute bestehenden baurechtlichen Möglichkeiten und im Rahmen des Flächennutzungsplans der Stadt außerhalb der schutzwürdigen Innenstadt zahlreiche Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten. Eine Notwendigkeit zur Erhaltung des Gesamtbildes der schutzwürdigen Kölner Innenstadt in ihrer heutigen Form - wenn auch Bausünden der vergangenen Jahre zu beklagen sind - wird seitens des Rheinischen Vereins auch im Blick auf deren kulturhistorischen Wert und die daraus erwachsende gesellschaftspolitische Verantwortung unserer Generation Daneben steht das Interesse an einem Köln-bezogenen Kulturtourismus, der weitgehend auf die historische Bausubstanz und deren Erlebbarkeit ausgerichtet ist. 


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