Foto: Bildleiste von Stellungnahmen

Schrift: größer/kleiner
Inhaltsverzeichnis

Höhenentwicklungskonzept für die linksrheinische Innenstadt Kölns

Im Einzelnen - Teil 1

  1. Das Konzept geht vom Kölner Dom als Bezugspunkt für die gesamte Höhenentwicklung der Kölner Innenstadt aus. Dieser Grundgedanke ist nicht nachvollziehbar, da es sich beim Dom um ein in seiner Größenordnung außergewöhnliches Bauwerk handelt, dessen einzelne "Höhenmarken" nicht zur Definition von Gebäudehöhen im näheren und weiteren Umfeld herangezogen werden können.
    Vielmehr muss zur Beurteilung der Höhenentwicklung der Maßstab der "vieltürmigen Kölner Innenstadt" herangezogen werden. Somit bestimmen die Gebäude-, Trauf- und Turmhöhen der Romanischen Kirchen und weiterer (rest-)historischen Bauten das unverwechselbare, auch nach dem zweiten Weltkrieg erhaltene Bild der Stadt.

  2. Der Gesichtspunkt "Wirkungskreise um die Romanischen Kirchen" ist voll akzeptabel; er ist allerdings nicht vollständig; er wird vor allem im Planungsvorschlag der Verwaltung weitgehend unberührt gelassen, wird nicht berücksichtigt und kommt somit offensichtlich als verbindlicher Maßstab nicht zur Anwendung. Beispielsweise ist "Maria Ablass" bei diesen Wirkungskreisen nicht berücksichtigt.

  3. Nicht nachvollziehbar sind die Empfehlungen für die Schutzzonen 1 und 2 der Altstadt im Bereich der "Nieder- und Hochterrasse".
    Eine generelle Höhenentwicklung bis auf 22,50 m Gebäudehöhe ist im Verhältnis zu den kulturhistorisch bedeutsamen Bauten in diesem Bereich nicht akzeptabel. In soweit kann nur der Empfehlung des Stadtkonservators gefolgt werden, der in diesem Innenstadtbereich im Verhältnis zu den vorhandenen schutzwürdigen Bauten eine Gebäudehöhe von 20 m als obere Grenze für eine akzeptable Stadtentwicklung ansieht.
    Für die Kölner Neustadt wird von einer Schutzzone für die Höhenentwicklung gesprochen, diese allerdings nach Maß, Zahl und Form nicht definiert. Insoweit fehlt für die gesamte Neustadt eine verbindliche bzw. nachprüfbare Höhenbestimmung, wenn man von einer Schutzzone für diesen Stadtbereich spricht.

  4. Der empfohlenen Zielsetzung für Gebäudehöhen entlang der Ringe und anderer Hauptverkehrsachsen muss ebenfalls widersprochen werden. Die Dimension der Straßenbreiten und Gebäudehöhen ist im Verhältnis zueinander Ende des 19. Jahrhunderts bzw. zum Zeitpunkt der Entstehung dieser Straßen organisch abgestimmt worden und bedarf der Erhaltung. Die vorgeschlagene maximale Gebäudehöhe würde vielfach das unverwechselbare Ortsbild – insbesondere im Zug der Ringe – stark beeinträchtigen. Eine Rücksichtnahme auf die Höhe denkmalgeschützter Gebäude im Zuge dieser Straßen ist nicht erkennbar. Bei Höherzonungen an diesen Hauptverkehrsstraßen ist zumindest eine strenge Einzelprüfung erforderlich.
Lesen Sie weiter...

Beurteilung aus Sicht des Rheinischen Vereins
Im Einzelnen - Teil 1
Im Einzelnen - Teil 2

 

 


 


"Aktionsbündnis Welterbe
Mittelrheintal" gegründet
Aktuelle Informationen
und Pressemitteilungen
zu den Plänen einer
Brücke im Welterbe
Oberes Mittelrheintal finden Sie hier»



 

Kontakt