

Schrift: größer/kleiner
Inhaltsverzeichnis
Sie sind hier: Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz > Projekte > Stellungnahmen
Der Bebauungsplanentwurf sieht die Überplanung und Entwidmung der Straße Gereonshof zwischen Spiesergasse und Von-Werth-Straße vor. An der Nordwestecke des Platzraumes Gereonshof ist ein zusätzliches Gebäude als westlicher Platzabschluss vorgesehen.
Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz gibt diesbezüglich zwei Aspekte zu bedenken.
Die charakteristische Qualität der Platzanlage Gereonshof als denkmalgeschützte Schöpfung der 1950er Jahre liegt gerade in der offenen Lösung, die im westlichen Abschluss des homogenen Platzes gefunden wurde und eine gespiegelte Symmetrie bewusst vermeidet. Durch zusätzliche Baumassen an der Einmündung des Gereonshof zur Von-Werth-Straße/ Hildeboldplatz wird diese Qualität zerstört und der Platz vom Gewebe der Stadt abgeschottet. Es entsteht eine "autoritäre" Symmetrie rechts und links des Gerling-Hochhauses, die gerade nicht dem ursprünglichen Baugedanken der 1950er Jahre entspricht und die historische Denkmalqualität des Platzes beeinträchtigt.
Bei der Bewertung der Denkmalqualität eines Platzraumes ist wie bei allen anderen Baudenkmalen die tatsächliche Substanz und nicht eine eventuell während des Bauprozesses einmal verfolgte Alternativplanung ausschlaggebend. Das von der Verwaltung in die Diskussion um den Denkmalwert des realisierten offenen Platzabschlusses eingebrachte Argument, dass die realisierte Platzform "offenkundig" "in der Entstehungsgeschichte auf nicht lösbare Eigentumsverhältnisse der betroffenen Grundstücksnachbarn zurückzuführen sei, ist daher irreführend. Gerade die in Auseinandersetzung mit Widerständen gefundene, historische Lösung zeichnet den jetzigen Zustand als denkmalwerte Platzanlage aus. Ein nur vielleicht einmal erwogener, in historischen Unterlagen zudem nirgends nachzuweisender Alternativplan kann nicht als Argument herangezogen werden, um ein Baudenkmal in einem entscheidenden Bereich umzuplanen. Die Verwaltung verfolgt mit ihrer Argumentation einen höchst fragwürdigen Denkmalbegriff, der dringend überprüft werden muss.
Um die Realisierung eines vergleichsweise kleinen Baukörpers zu ermöglichen, lässt die Stadt auf einem nur etwa 15 Meter breiten Streifen die Überbauung der Straße Gereonshof zu und gibt damit langfristig und dauerhaft die Möglichkeit auf, die Straße Gereonshof bei einmal veränderten Rahmenbedingungen wieder mit dem Gesamtnetz über die Straßenzüge Von-Werth-Straße und Hildeboldplatz zu verbinden.
Der Rheinische Verein empfiehlt aus Perspektive des Denkmalschutzes, die vorgebrachte Argumentation zur Schließung der Westseite des Platzes Gereonshof zu überprüfen und dabei auch die obere Denkmalbehörde einzubeziehen. Eine offene Gestaltung wird an dieser Stelle nicht allein der Bedeutung des denkmalgeschützten Platzanlage besser gerecht, sondern öffnet den vorgesehenen "Quartiersplatz" für Besucher, bindet ihn besser in das Stadtviertel ein und ermöglicht den Erhalt des wertvollen Baumbestandes an dieser Stelle.