

Schrift: größer/kleiner
Inhaltsverzeichnis
Sie sind hier: Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz > Projekte > Stellungnahmen
Bereits heute liegt die bauliche Verdichtung im Planungsgebiet und in allen seinen Teilbereichen weit über den Richtwerten, welche die Baunutzungsverordnung für die Grund- und Geschossflächenzahlen in besonderen Wohngebieten oder Mischgebieten vorgibt. Diese Situation ist durch die Innenstadtlage des Gebietes und seine historische Bauentwicklung begründet und entspricht der Ausnutzung der umgebenden Stadtteile. Eine zusätzliche bauliche Verdichtung des Gebietes kann daraus nicht abgeleitet werden. Sie widerspricht der Intention des Gesetzgebers, der die Vorgaben der Baunutzungsverordnung formuliert hat, um auch in schon bebauten Innenstadtlagen eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Freiflächenversorgung zu gewährleisten und einer Verschlechterung bestehender Zustände vorzubeugen.
Um den Charakter des Gebietes zu bewahren, reicht es vollkommen aus, das bestehende Maß an baulicher Verdichtung beizubehalten. Die signifikante Steigerung der Baudichte, Bauhöhen und Bruttogeschossfläche, wie sie der Bebauungsplanentwurf vorsieht, ist hingegen eine Veränderung, die den Charakter des Gebietes nicht bewahrt, sondern modifiziert.
Einwände und Anregungen zum Bebauungsplan Gereonshof
geplante Verdichtung, städtebauliche Grundlinien
Gereonskloster
Höhenentwicklung
Bäume, Bodendenkmal, Klima
Entwidmung der Straße Gereonshof