Zum nachhaltigen Umgang mit den Burgen im Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal
Einleitung
- Die Burgen im UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal stellen einen wesentlichen, den Wert der Kulturlandschaft entscheidend mitprägenden Teil des Welterbegebiets dar.
- Es handelt sich dabei nicht um einige wenige Objekte, sondern um eine der geschlossensten Ansammlungen von Burgen an einem Flussabschnitt. Diese Verdichtung, die nicht nur wegen der überragenden ökonomischen Interessen (Rheinzoll-Erhebung), sondern auch aus Gründen der Sichtbeziehungen zwischen den Burgen intentional zu begründen ist, spiegelt u. a. mittelalterliche Vorstellungen und Beziehungsgeflechte zwischen dem Ortsadel und der Landesherrschaft wieder. Die Sicht und Blickbezüge sind daher elementarer Bestandteil des Gesamtensembles der Burgen im Oberen Mittelrheintal.
- Charakteristisch für das Welterbegebiet ist, dass die meisten Burgen nicht auf möglichst hohen Berggipfeln errichtet wurden, sondern in mittlerer bis niedriger Höhe auf zum Rhein hin absteigenden Graten oder schmalen Bergspornen am Ausgang von Seitentälern. Maßgeblich für diese Wahl war die durch die steil abfallenden Hänge zumindest an drei Seiten natürlich geschützte Lage. Gegen den Berg schützte man sich durch Anlage von Halsgräben, die insbesondere im 14. Jahrhundert teilweise extreme Ausmaße erlangten und die zugleich das Baumaterial lieferten. Der örtlich zu gewinnende Bruchstein aus Schiefer oder Quarzit ist als Baustoff daher die Regel. Nach weitgehendem Verlust des im Mittelalter unabdingbaren Außenputzes schöpfte die Romantik daraus ihre Vorstellung des steinsichtigen Idealbildes der romantischen „Ritterburg". Gestalteter Werkstein (Sandstein, Tuff oder Basalt) findet sich hingegen nur sparsam verwendet, so etwa bei Fenster- und Türlaibungen, Schießscharten, Wappen- und Kragsteinen.
Zu den Lage bedingt meist recht kleinen Burganlagen hinzuzurechnen sind auch die auf das Mittelalter zurückgehenden oder später ihnen hinzugefügten Gartenanlagen. Mehrere wichtige Rheinburgen dienten auch der Zollerhebung. Die zugehörigen Zollmauern, Lagerhäuser, Verwaltungsgebäude und Wachttürme sind bis auf die auf Rheininseln errichteten Anlagen (Mäuseturm und Pfalzgrafenstein) durch Bahn- und Straßenbau heute meist völlig verschwunden. Neben den Höhenburgen sind auch teils landesherrliche oder dem Ortsadel als Wohnsitz dienende Niederungsburgen in oder bei den Ortslagen anzutreffen. Dort wo die Topographie dies zuließ, waren die Wehrmauern der zu Füßen der Burg liegenden Siedlung mit den Ringmauern der Burg verbunden.
- Die Burgen im Welterbegebiet sind unersetzliche Denkmäler der Geschichte und Architektur vom Mittelalter bis ins frühe 20. Jahrhundert. Sie sind Zeugnisse für die Entwicklung des mitteleuropäischen Burgen- und Festungsbaus, der Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Mittelalters, Denkmäler der gewaltigen Verwüstungen im Dreißigjährigen Krieg und in den Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und Deutschland im 17. und 18. Jahrhundert sowie vom romantischen Neuaufbau im 19. Jahrhundert. Sie vertreten diese Aspekte teilweise in herausragender Qualität. Die Existenz so vieler Burgruinen in einer dramatischen Naturkulisse war Anfang des 19. Jahrhunderts Auslöser der „Rheinromantik", die noch heute der Region in der Wahrnehmung von außen eine besondere Qualität verleiht. Die romantisch inspirierten Neuaufbauten vieler Burgen fügten später ein weiteres qualitätvolles Element in die Rheinromantik ein und machen sie im Tal fassbar.
Burgruinen und romantische Burgenausbauten sind als Wert bestimmend für die Rheinromantik anzusehen, welche wiederum ein entscheidendes Kriterium für die Anerkennung des Gebiets als Welterbestätte der UNESCO war.
- Die Zeit der königlichen und großbürgerlichen, romantischen Burgausbauten des 19. und frühen 20. Jahrhunderts ist am Mittelrhein mit dem 1. Weltkrieg zu Ende gegangen und stellt eine abgeschlossene Epoche dar. Die veränderte Nutzung im 20. Jahrhundert resultierte aus dem Bestreben, die Burgen nun öffentlich zugänglich zu machen, zu „entfeudalisieren", und daneben auch ihren kulturgeschichtlichen Wert für die Bürger zu erschließen. Diese Nutzungsformen, insbesondere der Funktionswandel in Jugendherbergen und Hotelbetriebe führte jedoch aufgrund der Zugeständnisse an neuzeitliche Komfortstandards oder durch über den ursprünglichen Bestand hinausgehende bauliche Anlagen (z.B. Rheinfels, Katz) bis in die jüngste Vergangenheit zu einem schleichenden und meist irreversiblen Wertverlust. Die Kompatibilität zwischen den historischen Burganlagen und ihren neuzeitlichen Aus- und Umbauten war dadurch nicht gewährleistet.
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Einleitung
Leitlinien
Fazit