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Seit dem Denkmalschutzgesetz von 1980 gehören auch Grünanlagen, wenn sie als Kultur und Baudenkmäler Zeitdokumente darstellen zu den erhaltenswerten Kulturdenkmälern. Nach unserer Ansicht besitzt dieser größte Park in der Kölner Altstadt aus stadthistorischen, städtebaulichen sowie gartenarchitektonischen Gründen in hohem Maße Denkmalwert. Die städtische Denkmalpflege, das Amt des Kölner Stadtkonservators, hat auf dem Gelände bzw. unmittelbar angrenzend dem schon Rechnung getragen, indem mehrere Einzeldenkmäler unter Schutz gestellt (gemäß § 3 DSchGNW) und in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen wurden (Volksschule von Karl Hell aus den fünfziger Jahren sowie die gut erhaltenen Teile der Kölner Stadtmauer mit vorgelagertem Graben und der Gereonsmühlenturm). Zudem sind die letzten Umwandlungen der Grünanlage in enger Absprache mit dem Amt des Kölner Stadtkonservators vorgenommen worden. Da eine Unterschutzstellung der Parkfläche Klingelpützpark insgesamt noch nicht erfolgte, stellte der Rheinische Verein den Antrag, hierfür jetzt das denkmalrechtliche Verfahren gem. § 2 DSchGNW einzuleiten. Nur so kann erreicht werden, dass die schützenswerte Gesamtanlage des Parks mit den charakteristischen Gestaltungselementen der sechziger und frühen siebziger Jahre des 20. Jh. auch in naher Zukunft nach denkmalpflegerischen Grundsätzen bewahrt bleibt und auch bei geplanten Veränderungen im Park der wesentliche Grundcharakter behutsam fortgeschrieben wird.
Gottfried Stracke
J. Bauer: Grünzug Nord, in: Vom Botanischen Garten zum Großstadtgrün, 200 Jahre Kölner Grün (= Stadtspuren Bd.30), Köln 2001, S.285-288.
H. Meynen: in: Glanz und Elend der der Denkmalpflege und Stadtplanung in Coeln1906-2006. Köln 2006, S.66ff.
H. Moll: Martyrium und Wahrheit, Gießen 2005, S. 114-118 .