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Im Heisterbacher Mühlental ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Bau- und Bodendenkmalpflege wenig mittelalterliche Substanz überliefert, im Gegensatz zu den Befunden der Barockzeit und des 19. Jahrhunderts. Folglich stand die Beantwortung der Frage im Vordergrund, ob es sich dabei um ein Problem des Forschungsstandes oder der Quellenlage handelt, d.h. im letzteren Fall einen echten Kontinuitätsbruch in der Überlieferung. Aus diesem Grund erschien es als notwendig, diesen möglichen Hiatus mit Hilfe der Dokumentation zu bestätigen oder zu widerlegen. Hier kristallisierte sich weiterer Forschungsbedarf in Detailfragen während der Projektabwicklung heraus. In Bezug auf die künftige Weiterentwicklung der Kulturlandschaft sollten die Wirtschaftsaktivitäten der Zisterzienser mit ihren Verflechtungen hierbei besonders herausgearbeitet werden. Aus der Sicht des Gesetzgebers ist natürlich zu hinterfragen, welche Rechtsgrundlagen im Rahmen der bestehenden Gesetze geeignet sind zum Schutz und zur Pflege einer historischen Kulturlandschaft und des darin enthaltenen kulturellen Erbes.

In den Denkmalschutzgesetzen und im Bundesnaturschutzgesetz ist der Begriff der Kulturlandschaft zwar verankert, definitive Festlegungen etwa hinsichtlich der Eingriffsregelung und des Ausgleichs bei Eingriffen in die Kulturlandschaft sind jedoch nicht gegeben. Daran schließt sich die Notwendigkeit an, Kriterien zu entwickeln, um Eingriffe in die Kulturlandschaft als positiv oder negativ zu identifizieren und damit die uns negativ erscheinenden aktuellen Entwicklungen in der Kulturlandschaft auf ihre Reversibilität zu überprüfen.
Letztlich muss die Frage erlaubt sein, ob die historische Entwicklung ein aktives Eingreifen und „Rekultivieren" von Kulturlandschaft im historischen Verständnis rechtfertigt, denn dies bedingt immer die Rekonstruktion einer bestimmten (willkürlich gesetzten) Zeitphase. Ein elementarer Bestandteil des Projektes war daher das Formulieren von gutachterlichen Empfehlungen zum Umgang mit der Kulturlandschaft, die allen Planungsbehörden sowie der Land- und Forstwirtschaft und den Behörden als Handlungsempfehlungen bekannt gemacht wurden.
Ein weiteres Anliegen des Projektes war und ist es, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um mit dieser Aufklärung Akzeptanz zu schaffen für einen nachhaltigen Umgang mit Kulturlandschaft und ihren prägenden Elementen, wovon besonders die Denkmäler und Bodendenkmäler als unverzichtbare Bestandteile des kulturellen Erbes profitieren können. Das Interesse innerhalb der Region für die eigene Geschichte und eine kulturlandschaftsverträgliche nachhaltige Nutzung kann so gestärkt werden, und nach außen zur Entwicklung des allseits gewollten sanften Tourismus führen.
Schließlich wurde auch das Ziel formuliert, konkrete Maßnahmen umzusetzen, wie etwa Rekultivierungsmaßnahmen (etwa der Fischteiche des Klosters), das Schaffen von Offenlandflächen, Renaturierung von Landschaftsteilen oder Förderung der extensiven Land- und Forstwirtschaft.
Historisch-geographische Kulturlandschaftsanalyse
Zwischenergebnisse
Zielsetzungen